Logopädische Behandlung_wsb_200x131_schild_logopaedie

Jeder Behandlung geht eine eingehende Untersuchung voraus, d.h. Vorgeschichte, Störungsverlauf und therapierelevante Rahmenbedingungen werden in einem persönlichen Gespräch erhoben.

Daraufhin werden sprachliche bzw. stimmliche Symptome über ausgewählte Untersuchungs- und Testverfahren ermittelt, am Ende alle Ergebnisse im Zusammenhang mit der vorausgegangenen ärztl. Diagnose ausgewertet, sodass hieraus ein individueller Therapieplan erstellt werden kann.

Eine logopädische Behandlung kann sich von wenigen Sitzungen bis über mehrere Jahre hinstrecken, abhängig von Störungsbild und Störungsgrad.

Sie dauert mindestens 30Min. bis max. 60 Min.,  bei den meisten Störungsbildern werden ärztlicherseits aber 45 Minuten angesetzt werden.

Ihr Weg zu einer logopädischen Behandlung

Die logopädische Behandlung ist ein verordnungspflichtiges Heilmittel, dessen Kosten von Ihrer Krankenkasse/ -versicherung bis zu einem gewissen stundenmäßigen Umfang

– bei Kindern und Jugendlichen bis zu 18 J. zu 100%
– bei Erwachsenen (die nicht gebührenbefreit sind) zu 90% (zzgl. 10,00€ Rezeptgeb.)

– bei Privatpatienten variierend (abhängig von Versicherung/Art des Vers.vertrages)

übernommen wird.

Dies setzt voraus, dass Sie zunächst Ihren Haus- oder Facharzt (f. Kinderheilkunde, HNO-Heilkunde, Neurologie, Zahnmedizin oder Kieferorthopädie) aufsuchen. In seiner Diagnostik muss diese(r) eine logopädische Behandlungsbedürftigkeit feststellen, um Ihnen dann eine Verordnung (Rezept) für die logopäd. Behandlung auszustellen, allerdings erst, wenn Sie einen verbindlichen Termin in der logopäd. Praxis Ihrer Wahl haben, da die Rezepte nach Ablauf von 14 Tagen ihre Gültigkeit verlieren .

Die logopädische Behandlung ist in den Heilmittelrichtlinien als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen festgeschrieben .

Genauere Informationen hierzu erhalten Sie ggf. bei Ihrer Krankenkasse.